Anlagenpacht durch Novastrom
Novastrom unterstützt den Bau von Fotovoltaik-Anlagen in der Region, zum Beispiel über das Finanzierungsmodell „Anlagenpacht“. Vereine, Schulen, Kleinunternehmen und auch Privatleute haben unter Umständen ein geeignetes Dach für
eine Anlagenerrichtung zur Verfügung und auch das nötige Engagement. Eventuell fehlt ihnen jedoch das notwendige Kapital für den Bau einer großen Anlage oder sie wollen die Risiken des Anlagenbetriebes nicht tragen (Ertrags- und Reparaturrisiken). In diesen Fällen kann Novastrom die Errichtung durch eine Pacht ermöglichen bzw. erleichtern. Der Investor errichtet die Anlage auf eigene Kosten auf seinem eigenen Dach.
Novastrom pachtet die Anlage langfristig und zahlt einen Teil der Pachtsumme vorab. Diese Pachtvorauszahlung wirkt wie ein Investitionskostenzuschuss.
Der Rest des Pachtzinses wird in jährlichen Raten ausgezahlt. Die Aufteilung der gesamten Pachtsumme auf Vorauszahlung und jährliche Raten kann flexibel vereinbart werden.
Der Vorteil für den Investor: Er muss nur einen Teil der Investitionssumme selber aufbringen und erhält durch die feste Pachtzahlung ein Höchstmaß an Planungssicherheit. Der Vorteil für Novastrom:
Novastrom unterstützt die Errichtung einer Vielzahl von Anlagen und erzielt dadurch einen Multiplikatoreffekt. Dies bietet Novastrom keinen finanziellen Vorteil, entspricht aber dem Unternehmensziel, den Ausbau der Nutzung Erneuerbarer Energien in der Region möglichst wirkungsvoll zu unterstützen. Novastrom erzielt in der Regel die gleiche Kapitalrendite wie der Investor.
Das Pachtmodell kommt für Anlagengrößen ab 10 kWp in Betracht. Bei Interesse sprechen Sie uns bitte an.
Errichtung durch Novastrom und Schenkung an Grundstückseigentümer nach 20 Jahren
Im Unterschied zum oben beschriebenen Pachtmodell wird in diesem Fall die Anlage durch Novastrom errichtet und bleibt
Eigentum der Novastrom. Die Anlage wird durch Novastrom betrieben, der erzeugte Strom ins Netz eingespeist. Doch welchen Vorteil hat der Gebäudeeigentümer? Nach Ablauf der 20-jährigen EEG-Vergütungsdauer bekommt der Gebäudeeigentümer die Fotovoltaikanlage von Novastrom geschenkt. Der Eigentümer kann dann durch kleine Veränderungen in der Installation die Anlage zur Eigenversorgung nutzen und so seinen Fremdstrombezug ganz oder teilweise verdrängen.
Der Eigentümer wird so für die Dachnutzung durch Novastrom entlohnt. Voraussetzung für eine Anlagenerrichtung nach diesem Modell ist ein stabiles Dach mit Südausrichtung, ohne Verschattung, ca. 30 Grad Neigungswinkel und mindestens 100 qm freier Fläche (also abzüglich Dachfenstern, Gauben, Kaminen etc.). Bei Interesse sprechen Sie uns bitte an.
Förderung über KlimaFair Fördertopf
Gemeinnützige Vereine können einen Zuschuss zum Bau Ihrer Fotovoltaik-Anlage erhalten. Der Zuschuss wird finanziert über die freiwilligen Grundpreiszuschläge der KlimaFair Strom Kunden.
Darüber hinaus haben die Mark-E und Stadtwerke Lüdenscheid in 2008 und 2009 einen hohen Betrag als „Anschubfinanzierung“ bereit gestellt (Details hier)
Details entnehmen Sie bitte den Förderbedingungen.